Die Kosten

Private Krankenversicherungen

Eine Psychotherapie durch einen approbierten psychologischen Psychotherapeuten wird in der Regel von jeder privaten Krankenkasse übernommen! Die Form der Kostenübernahme wird aber sehr unterschiedlich gehandhabt. Bitte klären Sie daher mit ihrer Versicherung vorher ab, wie die Rahmenbedingungen für Psychotherapie in Ihrem Tarif sind – es gibt z.B. Tarife, die Therapiesitzungen nur in einem bestimmten Umfang pro Jahr zulassen, andere erfordern einen speziellen Antrag (den ich für Sie ausfülle). Kontaktieren Sie Ihre Krankenkasse und fragen nach den Bedingungen für Psychotherapie. Ihre Krankenkasse wird Ihnen sofort die erforderlichen Formulare zuschicken. Dann können wir gemeinsam gemäß den Satzungen Ihrer Krankenversicherung die Psychotherapie beantragen bzw. durchführen. Das Honorar wird dabei nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten berechnet (GOP, Ziffer 870 Verhaltenstherapie, Einzelbehandlung).

Gesetzliche Krankenversicherungen

Das „Kostenerstattungsverfahren“

Als approbierter Psychotherapeut habe ich grundsätzlich die Berechtigung zur Durchführung von Psychotherapien. Mit den gesetzlichen Krankenversicherungen dürfen jedoch nur solche Psychotherapeuten abrechnen, die zusätzlich eine sogenannte „Kassenzulassung“ haben. Die Zahl der Kassenzulassungen in Berlin ist allerdings rechtlich/politisch begrenzt – ungeachtet der weit höheren Nachfrage nach Psychotherapie! Daher kommt es bei den Kollegen mit Kassenzulassung nicht selten zu langen Wartezeiten – für Menschen, die eine Therapie suchen oft eine unhaltbare Situation! Um dem Gebot der humanen Krankenbehandlung zu entsprechen, hat der Gesetzgeber daher das „Kostenerstattungsverfahren“ vorgesehen, um allen gesetzlich Krankenversicherten eine zeitnahe psychotherapeutische Behandlung zu ermöglichen – bei Bedarf eben auch bei approbierten Psychotherapeuten ohne Kassenzulassung.

Eine detaillierte Erklärung zur Möglichkeit der „Kostenerstattung“ finden Sie hier:
Ratgeber Kostenerstattung der Bundespsychotherapeutenkammer

Allerding ist das Kostenerstattungsverfahren durch die Richtlinien-Reform (April 2017) deutlich schwieriger geworden. Aufgrund dieser unsicheren Situation empfehle ich Ihnen, sich zuerst und intensiv an Kollegen mit „Kassensitz“ zu wenden, bei denen die Kosten übernommen werden – nehmen Sie Absagen nicht persönlich und kontaktieren Sie viele (und sammeln die Absagen für ein Kostenerstattungsverfahren im Notfall). 

Selbstzahler

Sie haben selbstverständlich auch die Möglichkeit, die Gespräche in meiner Praxis selbst zu zahlen. Das Honorar beträgt 135€/Sitzung (50min).